Zwischen der 4. und der 5. Gruppenausstellung ereignete sich unerwartet ein "Schadensfall"

Schaden oder Kunstprozess?

Rathausgalerie Steyr - Schaden oder Kunstprozess

Die Textzitate als konzeptueller Teil der 4. Ausstellung vereinten sich innig mit der Rathausgalerie Wand. Beim Ablösen der Buchstaben vor der 5. Ausstellung löste sich völlig unerwartet auch die Wandfarbe.


Unerwartet insofern da ich (Johannes Angerbauer Goldhoff) als verantwortlicher Kurator die Folie vor der Text Beklebung sorgsam auf deren Wandhaftung prüfte und keinerlei Schadensursachen feststellen konnte. Im Gegenteil. Durch die schlechte Haftung der Folie bestand Sorge ob sich die Buchstaben nicht von der Wand lösen werden.


Beim Bekleben der Wand, vor der 4. Ausstellung, war ich mit zwei Kollegen anwesend, die die schlechte Haftung der Buchstaben ebenfalls feststellten.


Am 17. Mai 2022 reichte ich bei meiner Künstler Haftpflichtversicherung (UNIQUA) die Schadensmeldung ein. Seit den 90er Jahren besitze ich eine Künstlerhaftpflicht Versicherung. UNIQUA hat diese 2009 bei der Einverleibung meines vorherigen Versicherungspartners übernommen. Ich hatte noch nie zuvor eine Schadensmeldung gemacht.


Aus dieser Situation heraus entstand das Thema der 9. Ausstellung "be(k)lebt" mit den 4 Künstlern des 1. OG bei der 4. Ausstellung. Ab November 2023 sind diese 4 Künstler mit Werken im 1. und 2. OG der Rathausgalerie vertreten.


Die 9. K.O.vid21 Ausstellung könnte zum Titel "be(k)lebt" vielleicht noch den Untertitel "Durch Schaden wird man klug" tragen. Der scheinbare Schaden entstand ja durch Zitate kluger Menschen...


Auch der Unterschied zwischen Ausstellungen und einem prozessorientierten Kunstorganismus wird spürbar und transparent.


Seite prozessorientiert in Arbeit

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